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Private Forschungsförderung

Parkinson verstehen und stoppen

Die kommenden 10 Jahre sind für die Parkinson-Forschung entscheidend.
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Beschleunigen Sie den Fortschritt mit Ihrer Spende.

Ihre Spende hilft!

In Deutschland sind viele Millionen Menschen von chronischen neurologischen Erkrankungen betroffen. Die Anzahl der Patienten mit Parkinson, Demenz, Alzheimer oder Depression wird sich in den nächsten Jahrzehnten vervielfachen. Erkrankungen wie Parkinson werden zu einer der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft. Wichtige Forschungsprojekte können jedoch nur noch mithilfe privater Mittel realisiert werden, weil die öffentliche finanzielle Unterstützung immer weiter abnimmt.

Forschungsförderung

Um eines Tages die Parkinson-Krankheit möglicherweise heilen zu können, fördert die Deutsche Parkinson Gesellschaft Forschungsprojekte, die der Ursachenklärung, der Verbesserung der diagnostischen Methoden und der Entwicklung neuer und verbesserter Therapien dienen. Die DPG unterstützt Fördermaßnahmen für junge herausragende Wissenschaftler und Ärzte auf dem Gebiet der Parkinson-Krankheit und ähnlicher Bewegungsstörungen, damit die Forschungs- und Versorgungsqualität in Deutschland auf hohem Niveau erhalten bleibt.

Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Deutschen Parkinson Gesellschaft stärken. Nur mit Ihrer Hilfe können wir die Forschung vorantreiben, Ergebnisse umsetzen und Betroffenen schneller helfen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden

Hier wollen wir Spender, aber auch mittelbar Betroffene über wichtige Fragen zum Thema Spenden informieren.

Wie erhalte ich eine Spendenbescheinigung?
  • Als gemeinnützige Organisation haben wir das Recht, Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind wir den strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechtes unterworfen. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus, wenn dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Wir stellen Spendenquittungen erst ab einem Betrag von über 300 Euro aus, denn aufgrund des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 28.12.2020 wird eine Spende bis 300 Euro durch Vorlage des Einzahlungs- oder Überweisungsbelegs durch das Finanzamt als vereinfachter Spendennachweis anerkannt. Eine Spendenbescheinigung ist daher nicht notwendig.
  • Wenn Ihre Spende über einem Betrag von 300 Euro liegt und Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte Ihre Adresse im Verwendungszweck der Überweisung an.
  • Ihre Spende sollte sich anhand der Kontoauszüge eindeutig identifizieren lassen. Für eine Spendenbescheinigung sollten daher Auftraggeber der Überweisung und Spender identisch sein.
  • Weiterhin ist es gemäß der Rechtsprechung der Finanzgerichte leider nicht möglich, dass wir auf den Namen des Einzahlers/der Einzahlerin einer Sammelspende eine Spendenbescheinigung ausstellen.

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